In Abstimmung mit der Kämmerei der Stadt Chemnitz sind steuerliche Entlastungen für betroffene Unternehmen bei der Gewerbesteuer möglich. Folgende Maßnahmen sind dafür notwendig:
- Prüfung der festgesetzten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das Jahr 2020 auf Aktualität
- ggf. Antrag auf Anpassung der laufenden Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt
- Kopie des Antrags informativ an das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz per E-Mail an a21@stadt-chemnitz.de oder postalisch Bahnhofstr. 53, 09111 Chemnitz
Fällige Steuerforderungen lassen sich stunden, dafür muss umgehend Kontakt mit den zuständigen Bearbeitern für Gewerbesteuer aufgenommen werden.
- Gewerbesteuerstelle (A, C, F, H, L, Zahlen) Telefon: 0371 – 488 2212
- Gewerbesteuerstelle (B, D, E, I, J, M) Telefon: 0371 – 488 2216
- Gewerbesteuerstelle (G, K, N, O, P, R) Telefon: 0371 – 488 2214
- Gewerbesteuerstelle (Q, S, T, U, V, W, X, Y, Z) Telefon: 0371 – 488 2218
Sollten Forderungen bereits gemahnt worden sein, empfiehlt sich eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit den in der Mahnung benannten Ansprechpartnern.